Utkast til signatarforklaring fremlagt av MR for DnK den 27. sept. -99

22.01.2005
(Ressurser)

FBB-RESSURS:


ENTWURF EINER SIGNATARERKLÄRUNG DER NORWEGISCHEN KIRCHE ZUR UNTERZEICHNUNG DER LEUENBERGER KONKORDIE


Utkast til signatarforklaring, vedtatt i Arbeidsutvalget til Teologisk Nemd under Mellomkirkelig Råd for Den norske Kirke, 27.1.99

Saken er under videre behandling i Teologisk Nemd, Mellomkirkelig Råd og Bispemøtet med sikte på fremlegg til Kirkemøtebehandling høsten 1999


 

Die norwegische Kirche möchte auf diese Weise ihre Freude über die Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie zum Ausdruck bringen. Nachdem wir uns nun entschlossen haben, unsere grundsätzlich positive Würdigung der Konkordie auch in einer schriftlichen Zustimmung zu ihr zu bestätigen, möchten wir unsere Unterzeichnung der Konkordie, aber auch die damit entstehende Verpflichtung als eines Gliedes der Gemeinschaft der Signatarkirchen, aus der Sichtweise der Kirche Norwegens erläutern.

Zur ökumenischen Stellungnahme der norwegischen Kirche

Die norwegische Kirche ist auf vielfältige Weise in ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen verbunden. Wir sind ein Glied der Porvookirchengemeinschaft zwischen den nordischen und baltischen lutherischen Kirchen und den anglikanischen Kirchen in Großbritannien und Irland. Gleichzeitig haben wir ein Abkommen mit der methodistischen Kirche in Norwegen ("The community of grace") und stehen in enger Zusammenarbeit mit den anderen nordischen lutherischen Kirchen.

Die so entstandene Verbundenheit mit diesen Kirchen beinhaltet eine Verpflichtung in Bezug auf andere kirchliche Abkommen, die wir eingehen, sowohl was die theologische Kompatibilität zwischen diesen Abkommen betrifft, als auch in Bezug auf die Traditionen und Kontexte, in denen wir stehen.

Auf der Grundlage dieser Überlegungen möchten wir bezüglich unserer Unterzeichnung der Konkordie einige Punkte präzisieren, um unser Verständnis der Konkordie zu verdeutlichen:

1. Wir erkennen mit Dankbarkeit an, daß die dogmatischen Streitigkeiten zwischen unseren Kirchen durch die Leuenberger Konkordie zu einer Klärung gekommen sind, und daß die norwegische Kirche nun die Gelegenheit hat, dieser prinzipiellen Anerkennung auch schriftlich und offiziell Ausdruck zu geben.

2. Die Leuenberger Konkordie stellt unseres Erachtens ein Modell dar, das die theologischen Streitigkeiten zwischen unseren Kirchen in zureichendem Masse klären kann, indem in der Anerkennung der Konkordie die Kirchen sich verpflichten, einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zu gewähren auf der Grundlage der Einigkeit in Bezug auf das Verständnis des Evangeliums. (LK §33)

Diese Verpflichtung beruht auf der Überzeugung, wie sie in LK zum Ausdruck kommt, "daß sie gemeinsam an der einen Kirche Jesu Christi teilhaben und daß der Herr sie zum gemeinsamen Dienst befreit und verpflichtet." (LK, §34)

3. Wir stimmen in das Verständnis des Evangeliums, wie es in der LK verdeutlicht wird, grundsätzlich ein. Gleichzeitig ist uns aber auch deutlich geworden, daß das Verständnis und die konkrete Ausformung von Kirche und Kirchengemeinschaft in den verschiedenen Kontexten sich unterschiedlich gestaltet. In allen unseren Kirchen gibt es Formen von episkopalen Strukturen. Diese sind für die Kirchen notwendig. Deren konkrete Ausformung und das Verständnis ihrer Ausformung kann jedoch variieren.

Die norwegische Kirche möchten betonen, dass die Gemeinschaft in Wort und Sakrament in unserem Kontext gerade auch durch die Verbundenheit der episkopé bzw. des Episkopates als eines Zeichens der Einheit verdeutlicht wird. Dies hat jedoch nicht zufolge, daß wir andere Kirchen, die kein historisches Bischofsamt haben, nicht als solche anerkennen bzw. in Kirchengemeinschaft mit ihnen stehen können. Das historische Bischofsamt der norwegischen Kirche hat die Gemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen erleichtert, aber hindert aus unserer Sicht nicht die volle Anerkennung anderer Kirchen, die ein solches Bischofsamt nicht haben.Gleichzeitig ist die Wertschätzung dieser Tradition ein in unserem Kontext notwendiges Element des ekklesiologischen Selbstverständnisses und der ökumenischen Verbundenheit.

4. Wir erkennen durch die Unterzeichnung der Konkordie unsere Verbundenheit mit den Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie an. Gleichzeitig ist es uns jedoch wichtig, an dieser Stelle zu verdeutlichen, daß die Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie keine grundsätzliche Anerkennung neuer Kirchenstrukturen in Europa impliziert. Aus unserer Sicht ist es wichtig, zu betonen, daß die enge Zusammenarbeit der Signatarkirchen in organisatorischen Strukturen nicht dazu tendieren darf, andere ökumenische Verbindungen zu erschweren. Aus diesem Grund stellen wir uns auch kritisch gegenüber dem Ruf nach einer starken Konsolidierung des Protestantismus als solchem in Europa und gegenüber der Entwicklung von protestantischen synodalen Strukturen (in Europa.)

5. Die Verwirklichung von Kirchengemeinschaft geschieht sowohl auf theologischer als auch auf praktischer Ebene, im Leben und Alltag der Kirchen, die sich der Gemeinschaft angeschlossen haben. Wir sind dankbar für die Herausforderung, die in unserer Unterzeichnung der Konkordie und in der Ermöglichung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft liegt, und hoffen, daß wir als norwegische Kirche und als Glied der Porvookirchengemeinschaft in gegenseitiger Bereicherung unserer Traditionen und unseres kirchlichen Lebens mit den Kirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft stehen können.

6. Auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der in der Konkordie erreichten theologischen Einigkeit möchten wir auf diese Weise unsere Gemeinschaft mit den Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie erklären. Unsere Unterzeichnung der Konkordie schließt nicht ein, daß wir die Entwicklung der Leuenberger Kirchengemeinschaft als solcher unkritisch sehen.

Die Unterzeichnung der Konkordie geschieht in der Überzeugung, daß der Ruf zur Einheit der Kirchen in Jesus Christus auch durch und in der Gemeinschaft der Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie verwirklicht wird.